1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Softwareüberlassung
1.1. OliverSuite Demo-Version
OliverSuite – Nico Moebius . Alexander Berchtold Gbr (im Folgenden OliverSuite) stellt die Software als Demo-Version zur unentgeltlichen Nutzung auf Zeit zu Testzwecken zur Verfügung.
1.2. Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages ist die unentgeltliche Überlassung einer Demo-Version der Software „OliverSuite “ von OliverSuite Deutschland in einer aktuellen Version einschließlich Handbuch im Internet auf Zeit und zu Testzwecken.
1.3. Bereitstellung der Software
Der Kunde kann sich für die vertragsgegenständliche Software auf der Website von OliverSuite Deutschland kostenlos registrieren.
Es handelt sich dabei nur eine Demo-Vorführung von OliverSuite, einem Teil der vollständigen Software. OliverSuite Server und Datenbank sind für alle Testnutzer nutzbar und im Internet erreichbar.
1.4. Einsatz der Software
1.4.1 Nutzungsrecht
OliverSuite räumt dem Kunden ein nicht ausschließliches (einfaches) Nutzungsrecht an der vertragsgegenständlichen Software auf einem Rechner ein. Dieses Recht ist zeitlich beschränkt auf die Dauer von 7 Tagen gerechnet ab Installation der Software beim Kunden. Das Nutzungsrecht des Kunden endet, sobald die 7-Tage-Frist endet.
1.4.2. Zu Demozwecken
Der Kunde ist berechtigt, die Software im hausinternen Einsatz zu Demonstrationszwecken zu nutzen. Die zeitweise Überlassung der Software erfolgt lediglich zu Test- und Demonstrationszwecken beim Kunden für eigene Mitarbeiter. Die produktive Nutzung der Vertragssoftware ist dem Kunden untersagt.
2. Keinerlei sonstigen Nutzungsrechte
Dem Kunden stehen keinerlei Nutzungsrechte an der Software zu, die über den in § 69g Abs. 2 UrhG beschriebenen zwingenden Bereich hinausgehen. Insbesondere ist der Kunde nicht dazu berechtigt, die vertragsgegenständliche Software zu vervielfältigen. Insbesondere ist der Kunde des Weiteren nicht berechtigt, die vertragsgegenständliche Software in irgendeiner Form zu verbreiten oder in sonstiger Weise weiter zu geben.
3. Haftung
OliverSuite Europe übernimmt im Rahmen der Überlassung der vertragsgegenständlichen Software zu Testzwecken keinerlei Haftung im Sinne einer Gewährleistung für das Vorhandensein bestimmter Eigenschaften. OliverSuite haftet im Übrigen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
4. Schlussbestimmungen
4.1. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Augsburg (Bayern).
4.2. Gültigkeitsbeschränkung
Für den Vertrag gelten ausschließlich diese Bedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.